Fahrradstraße Berkumer Weg - Ansprechende Vorplanung, ein großer Wermutstropfen

Schon im letzten Jahr war die Umgestaltung des Berkumer Wegs in eine Fahrradstraße von den politischen Gremien in Wachtberg beschlossen worden. Dies war nun Thema Ende März im Ausschuss für Bau und Infrastruktur.

Das Foto zeigt die Strassenverbingung zwischen Berkum und Gimmersdorf in Wachtberg, die in Zukunft nach Beschluss des Gemeinderates eine Fahhradstrasse wird, mit Sperrung des Autoverkehrs.
Geplante Fahrradstrasse Berkumer Weg zwischen Berkum und Gimmersdorf © Erwin Schweisshelm - ADFC Wachtberg

Schon im letzten Jahr war die Umgestaltung des Berkumer Wegs in eine Fahrradstraße von den politischen Gremien in Wachtberg beschlossen worden. Dies war nun Thema Ende März im Ausschuss für Bau und Infrastruktur. Die erfreuliche Nachricht: Auch der Stumpebergweg wird einbezogen, und die Vorlage des Planungsbüros Fischer kann man nicht nur aus Radfahrsicht als sehr ansprechend bezeichnen.

Auf Fahrradstraßen sind Autos praktisch nur "zu Gast". Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, PKW oder Motorräder (wenn zugelassen) dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden und auch nicht drängeln; und es gilt generell Tempo 30.
 

Ein größerer Teil des Stumpebergweg wird für PKW gesperrt (außer Feuerwehr und Landwirtschaft), es bleibt eine Abhol- und Bringzone für Eltern. 1.425 qm zusätzliche Grünfläche entstehen, 31 Bäume und 690 qm Hecke werden neu angepflanzt, der Schulhof wird umgestaltet.

Auch die Vorplanungen für den Berkumer Weg erfüllen in weiten Teilen die Erwartungen des ADFC. Für landwirtschaftliche Fahrzeuge werden in regelmäßigen Abständen Ausweichbuchten zur Verfügung gestellt und ein Aussichtspunkt auf halber Strecke soll einen Blick auf das Siebengebirge ermöglichen. Neben der Fahrradstraße ist auch ein separater Gehweg vorgesehen, getrennt durch einen breiten und durchgängigen Grünstreifen, ergänzt durch eine geeignete Baumpflanzung.

Aber leider wird die Umsetzung wohl einige Zeit in Anspruch nehmen. Der Ausschuss hat einstimmig die Verwaltung beauftragt, die entsprechenden Förderanträge für die Finanzierung bis Ende Mai zu stellen. Danach beginnen die Gespräche mit den Anwohnern und der HDG-Schule, eine ausführungsreife Planung kann erst 2022 erstellt werden. Und vor Baubeginn muss die Verlegung der Buslinie 856 erfolgen, hierfür ist u.a. noch die Haltestelle Seniorenpark in Berkum umzubauen.

„Offenbar wird man sich aber trotz der seit 2019 fertigen Ortsumgehung noch einige Zeit mit Kfz-Verkehr auf dem Berkumer Weg abfinden müssen“, beschreibt ADFC-Verkehrsplaner Jörg Landmann den großen Wermutstropfen in der vorgestellten Planung. Anders als ursprünglich von der Gimmersdorfer Ortsvertretung vorgeschlagen, konnte Beigeordneter Swen Christian dem ADFC in einem Gespräch am 9. April nicht zusichern, wann der Weg für den PKW-Verkehr gesperrt wird. Denn der entsprechende politische Beschluss im Rat umfasste nur die Einrichtung der Fahrradstraße.

„Eine schnelle und vorgelagerte Sperrung für den Kfz-Verkehr könnte schon jetzt die Sicherheit des Verkehrs zu Fuß und mit dem Rad wesentlich erhöhen und ein Umsteigen erleichtern,“ stellt auch ADFC-Sprecher Andreas Stümer fest.


https://wachtberg.adfc.de/neuigkeit/fahrradstrasse-berkumer-weg-ansprechende-vorplanung-ein-grosser-wermutstropfen

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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