ADFC-Fahrradklimatest 2020 in Wachtberg

Einige erfreuliche Maßnahmen und viele verheißungsvolle Planungen bewirken leichte Verbesserung des Fahrradklimas in Wachtberg – mit viel Luft nach oben.

Beim Fahrradklima-Test 2020 von ADFC und Bundesverkehrsministerium schaffte es Wachtberg unter 415 in die Wertung gekommenen Kommunen mit 20.000 - 50.000 Einwohner*innen auf Platz 139. 2018 hatte die Gemeinde noch abgeschlagen auf Platz 270 von 311 gelegen. Im Rhein-Sieg-Kreis hat sich die Gemeinde auf Platz 4 hochgearbeitet. Die Bewertung, die die Wachtberger*innen dem Radverkehr im Ländchen gaben, verbesserte sich um eine halbe Schulnote.

Steigerungen gab es vor allem bei der Bewertung des Verkehrs- und Fahrradklimas und der Verbesserung des Radwegenetzes. Dazu beigetragen haben sicherlich die Sanierung mehrerer Wirtschaftswege 2020 oder häufigere Presseberichte über das Radfahren im Ländchen und geplante Vorhaben wie die Erstellungen von Fahrradstraßen.

Aber auch die verbesserte Note - 3,8 (oder 4+) - kann kein Grund sein, sich beruhigt zurückzulehnen. Unzufrieden sind die Radfahrenden wie 2018 weiterhin mit dem geringen Stellenwert, den der Radverkehr in der Gemeinde gegenüber dem Autoverkehr genießt, oder Sicherheitsaspekten wie dem Radfahren im Mischverkehr mit KFZ. Hier wurde nur die Note 4.6 vergeben. „Die Einzelergebnisse zeigen: In Wachtberg honorieren die Teilnehmer*innen die wachsende Bereitschaft der Gemeinde, etwas für den Radverkehr tun zu wollen, auch aktiviert durch die Anregungen und Vorschläge der ADFC-Ortsgruppe. Wir hoffen nun, dass die weitgehend schon beschlossenen Planungen in der Gemeinde nicht nur Ankündigungen bleiben, sondern auch zeitnah umgesetzt werden“ sagt ADFC-Sprecher Andreas Stümer. Und bezieht sich dabei auf die vielen offenen Kommentare, die vor allem Netzlücken bemängeln, weil manche Orte nur über gefährliche Straßen mit schlechter Wegequalität und über Umwege verbunden sind.

Rund 230.000 Radfahrer*innen haben bundesweit abgestimmt, davon 15 Prozent ADFC-Mitglieder. Die Testergebnisse haben dadurch hohe Aussagekraft und helfen Kommunen, das Angebot für Radfahrende gezielt zu verbessern. Der ADFC in Wachtberg wird die Einzelergebnisse den Bürger*innen, Politik und Verwaltung präsentieren und weitere Vorschläge machen. „Wir hoffen, dass es in Folge zu spürbaren Fortschritten kommt und die Bewertung 2022 weiter nach oben geht“ fasst Stümer die Eindrücke für den ADFC zusammen.

https://wachtberg.adfc.de/artikel/adfc-fahrradklimatest-2020-in-wachtberg-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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