Verkehrspolitik

Rückenwind für den Radverkehr

 

Die Klimakrise erfordert eine umfassende und effektive Verkehrswende. Durch Erhöhung der Attraktivität des Umweltverbundes (Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr) könnte der motorisierte Individualverkehr (MIV) erheblich reduziert werden.

 

Viele Wachtbergerinnen und Wachtberger würden gerne aufs Rad umsteigen, wenn es attraktiver und stellenweise nicht so gefährlich wäre, sich in Wachtberg mit dem Rad zu bewegen.

 

Die Pendlerströme zu den Arbeitsplätzen in den benachbarten Städten und Kommunen nehmen ein immer größeres Ausmaß an. Um diese Wege mit dem Rad zurücklegen zu können, ist eine entsprechende Infrastruktur erforderlich.


                                                                                                                                   

Das Bild zeigt das Ende eines nur wenige Meter langen Radwegs an der K58 am Kreisverkehr am EKZ in Berkum
Abruptes Ende eines kurzen Radwegs an der K 58 am Kreisverkehr EKZ © ADFC Wachtberg

Unsere Ziele

 

Wir setzen uns ein für den Ausbau unseres innerörtlichen Radnetzes mit sicheren, komfortablen und direkten Ortsverbindungen. Das bedeutet vor allem

 

  • Bau von Radwegen an gefährlichen Straßen, vor allem den Land- und Kreisstraßen auf unserem Gemeindegebiet,
     
  • Die Ausweisung von Fahrradstraßen:, wie es mit dem „Berkumer Weg“ zwischen Berkum und Gimmersdorf und dem "Stumpebergweg" vor der HDG-Schule bereits beschlossen ist. Wir fordern weiterhin die Umwidmung der Straßen „Alte Gasse“ in Berkum und der „Austraße“ in Niederbachem in Fahrradstraßen als Teil von sicheren und komfortablen Radverbindungen  (Radpendlerrouten) von Berkum-EKZ nach Bad Godesberg.

    Auf Fahrradstraßen sind Autos praktisch nur "zu Gast". Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, PKW oder Motorräder (wenn zugelassen) dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden und auch nicht drängeln; und es gilt generell Tempo 30.
     
  • Einbeziehung von Wirtschaftswegen in unser Radnetz durch gute Wegequalität,
     
  • Eine gute und sichere Anbindung nach Bonn, das linksrheinische Kreisgebiet und das Ahrtal.

 

Aber auch Eingriffe in den motorisierten Individualverkehr sind erforderlich.

 

Wir fordern mehr Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Barrierefreiheit in allen Ortschaften. Das beinhaltet Tempo 30-Zonen, wie es etwa in Baden-Württemberg bereits Praxis ist.

 

 

Das Bild zeigt Autos an einer großen Ampelkrezung nahe dem EKZ in Berkum
Ampelkreuzung nahe EKZ in Berkum © Erwin Schweisshelm - ADFC Wachtberg

Nicht nur der „Wachtbergring“ (K58) zwischen Pech/Villip und dem Einkaufszentrum (EKZ) in Berkum ist als unfallträchtige Rennstrecke bekannt. Auch die übrigen Land- und Kreisstraßen im Gemeindegebiet bergen für Radfahrerinnen und Radfahrer ein hohes Unfallrisiko. Notwendig sind daher Tempo 50km/h bei allen ungesicherten Fuß- und Radwegequerungen über Land- und Kreisstraßen sowie maximal Tempo 70km/h, wenn bisherige Tempo-100-Abschnitte kürzer als 2 km sind.

 

Ampelschaltungen müssen die Interessen von Fußgängern und Radfahrern für eine sichere und zügige Überquerung und nicht nur die des motorisierten Individualverkehrs berücksichtigen. Die Ampelkreuzung nahe des EKZ in Berkum oder an der L 158 (Pecher Mühle) sind dafür aufgrund der Unfallhäufigkeit prominente Beispiele.

 

Die Geh- und Radwege müssen durchweg befahrbar sein. Sie müssen von Schlaglöchern, Laub, Schnee oder falsch parkenden Autos frei gehalten werden.

 

Es sollte mehr öffentliche Fahrradabstellplätze geben, z.B. am Einkaufszentrum, aber auch auf den Dorfplätzen in den Ortschaften.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Skizze zeigt den radverkehr im Bereich der Ampelkreuzung in Berkum
Radverkehr im Bereich der Ampelkreuzung © Open Street Maps und Mitwirkende, Creative Commons 2.0, BY-SA, ADFC Wachtberg

Beispiel: Ausgestaltung von Kreuzungen

Ein bekanntes Problem für den Radverkehr, nicht nur in Wachtberg

Sowohl in Bonn als auch im Rhein-Sieg-Kreis verlangen Kreuzungen - ob als Ampel oder Kreisel – dem Rad- und Fußverkehr nicht nur Umwege oder lange Wartezeiten ab. Sie stellen aufgrund von komplizierten Führungen oftmals auch eine konkrete Gefährdung dar. Am Beispiel der Ampelkreuzung in Berkum wird dies beschrieben und es werden Vorschläge zur Verbesserung der aktuellen Situation gemacht.

Lage und Situation der Kreuzung in Berkum

Die Kreuzung von Wachtbergring und der L123 in Berkum hat sich von einer außerörtlichen Schnittstelle zweier überörtlicher Straßen zu einem innerörtlichen Zugang zu den wesentlichen Einrichtungen im Umfeld des Einkaufszentrums (EKZ) „Wachtberger Mitte“ entwickelt, das gewollt nicht auf der „grünen Wiese“ stehen sollte. Auch der Fahrradverkehr, ob zum Pendeln, Einkaufen oder in der Freizeit nimmt an dieser Stelle aus allen Richtungen stark zu (siehe Skizze).

Die städtebauliche Bedeutung dieses Kreuzungsbereich muss in der Aufnahme und Verteilung des Verkehrs in alle Richtungen bestehen. Aber gleichberechtigt sowohl für den Kfz-, den Fahrrad- und den Fußgängerverkehr, wobei die Belange des Klimaschutzes eine Aufwertung des umweltschonenden Zugangs verlangen. Bürgerinnen und Bürger mit dem Rad oder zu Fuß (evtl. gehbehindert) dürfen nicht als den „Verkehrsablauf“ störende Randgruppe behandelt werden.

Dies ist aber gegenwärtig der Fall und in letzter Zeit haben sich hier Unfälle gehäuft. Zum Glück stand bisher niemand auf der zu kleinen Warteinsel innerhalb der Kreuzung, wenn mal wieder ein Auto gegen einen Masten der Signalanlage schleuderte. Das hat nun Planungen für eine Umgestaltung der Kreuzung ausgelöst. In der Tradition der bisherigen von Rhein-Sieg-Kreis und Landesbetrieb Straßen.NRW durchgeführten „Optimierungen“ sind in der Vergangenheit allerdings oft ausschließlich die Interessen des motorisierten Durchgangsverkehrs berücksichtigt worden. Damit besteht die Gefahr, dass so die aktuelle Situation auf Jahre zementiert oder sogar weiter verschlimmert wird. Und weder die betroffenen Gruppen noch städtebauliche und Umweltaspekte sowie echte Beteiligungsmöglichkeiten aus Wachtberg berücksichtigt werden.

 

 

Für die als Kreisel umgebaute Kreuzung wird die mögliche Wegführung für den Rad- und Fussverkehr dargestellt.
Mögliche Wegeführung für Fußgänger- und Radverkehr, dargestellt für die als Kreisel umgebaute Kreuzung, entsprechend aber auch für eine Ampelkreuzung relevant. © Fotomontage ADFC Wachtberg

Rahmenbedingungen für eine zeitgemäße Gestaltung

Die zurzeit offensichtlich bestehende Unfallgefahr würde gemindert, wenn Geschwindigkeiten entscheidend gesenkt werden. Dies sollte unterstützt werden durch eine vorgelagerte Verschwenkung des Straßenverlaufs mit einer Überquerungsmöglichkeit für den Fuß-/Radverkehr (siehe Fotomontage). Das ermöglicht zusätzlich eine Entlastung der Kreuzung und eine Sicherung von an dieser Stelle querenden Wanderwegen.

Damit Radfahrer und Fußgänger die Kreuzung zügig und gefahrlos überqueren können, muss die bestehende Insel entweder deutlich vergrößert werden oder ganz wegfallen, so dass die Kreuzung in einem Zug überquert werden kann. Zusätzlich muss die Verschwenkung zur Auffahrt bzw. den Aufgang auf den Rad-/Fußweg zum ZOB durch eine geradlinige Überquerung ersetzt werden, so dass dieser Weg barrierefrei - auch mit Rollator - zu begehen und ohne Jongliererfahrung zu befahren ist. Zu beachten sind hier insbesondere schwere Fahrräder, also mit Anhänger, mit Kindersitz, Lastenräder, Tandems und Pedelecs.

Daneben müssen die Ampeln so geschaltet werden, dass die Wartezeiten für den Rad- und Fußverkehr nicht weiterhin unzumutbar bleiben. Dabei ist zu beachten, dass alle Wegebeziehungen gebraucht werden und folglich in angemessener Zeit zurückgelegt werden können.

Eine alternative Möglichkeit ist der Bau eines Kreisels. Dieser gilt allgemein als sicherer als Ampelkreuzungen und kann einen gleichmäßigeren Verkehrsfluss für alle Verkehrsteilnehmer und weniger Wartezeiten bewirken. Bei Kreiseln ist aber zu beachten, dass Fußgänger und Radfahrer Vorrang haben sollten. Leider wird diese Komfort- und Schutzregelung von den Straßenverkehrsämtern häufig unterlaufen - wie üblich um „den Verkehrsfluss reibungslos zu gewährleisten“, natürlich aber nur auf Kfz- und LKW-Verkehr bezogen. Auch in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis gibt es dazu einige unrühmliche Beispiele. Man nimmt damit in Kauf, dass der Vorrang für den Fuß- und Radverkehr als klare Regelung ausgehebelt wird, was zu Unsicherheiten und Konflikten führt und damit unnötig Gefahren erzeugt.

So wie hier demonstrieren Kreuzungen häufig, wie Fuß- und Radverkehre durch die Praxis vieler Straßenverkehrsämter systematisch behindert, oft sogar gefährdet werden. Ein Umdenken ist dringend erforderlich, wenn die Versprechungen zu nachhaltiger Gestaltung des Verkehrsumfeldes nicht reine Lippenbekenntnisse bleiben sollen.

Andreas Stümer

 

 

 

Das Bild zeigt einen Radwegweiser an einer Linde in der Ortschaft Klein-Villip
Radwegweiser an der Weide in Klein-Villip © ADFC Wachtberg

Beispiel: Radnetz Wachtberg

 

Für die Legislaturperiode des Rats der Gemeinde Wachtberg 2020-2025 wurden Politik und Verwaltung Vorschläge vorgelegt (hier zum Download), die dem Ausbau des Radnetzes und der Verbesserung der Radinfrastruktur in Wachtberg für Freizeitradlerinnen und Berufspendler dienen sollen. Das daraus hoffentlich entstehende Rad-Zielnetz 2025 kann hier abgerufen werden.

 

Im Einzelnen schlagen wir folgende Strecken vor
(alle Karten © OpenStreetMaps/ ADFC Wachtberg)

 

Radpendlerroute 4: Adendorf - Kottenforst - Bonn (Karte zum Download)

Radpendlerroute 5: Berkum EKZ - Gimmersdorf - Pech - Bad Godesberg (Karte zum Download)

Radroutennetz: R 2 (Ahr -) Fritzdorf /Arzdorf - Berkum - Gimmersdorf – Heiderhof (Karte zum Download)

Radroutennetz: R 3 (Meckenheim) - Adendorf - Klein Villip - Holzem - Berkum - Kürrighoven-Oberbachem - Niederbachem (- Mehlem) (Karte zum Download)

Radroutennetz: R 4 Pech-Villip-Berkum EKZ-Werthhoven (-Birresdorf) (Karte zum Download)

Radroutennetz R10 Meckenheim - Villip - Gimmersdorf – Ließem (Karte zum Download)

Steigungsarme Verbindung Ließem-Lannesdorf (Karte zum Download)

Verbindung Holzem – Villip (Karte zum Download)

Umbau der Kreuzungsanlage am EKZ Berkum (Karte und Bild zum Download)

Bild: © radroutenplaner.nrw.de

 

 

 

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

    weiterlesen

  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

    weiterlesen

  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

    weiterlesen

  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

    weiterlesen

  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

    weiterlesen

  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

    weiterlesen

Bleiben Sie in Kontakt