Der Radklimatest 2022 – Ergebnisse und Einschätzungen aus Sicht des ADFC

Beim Fahrradklima-Test 2022 des ADFC und des Bundesverkehrsministeriums konnte Wachtberg seine Note von 3,8 gegenüber 2020 halten und erreichte unter 447 bewerteten Kommunen mit 20.000 bis 50.000 Einwohner:innen den Platz 129.

Die Grafik zeigt die bundesweiten Ergebnisse im Fahrradklimatest von 2012 bis 2022
Das Fahrradklima bleibt ausbaufähig - auch in Wachtberg © ADFC/ April Agentur

Der Radklima-Test ist eine der größten Befragungen zum Radverkehr weltweit und wird alle zwei Jahre durchgeführt. Voraussetzung für die Aufnahme in die Ergebnisliste sind mindestens 50 Teilnahmen für Gemeinden mit einer Bevölkerung bis 100.000.

Im Jahr 2018 lag die Kommune noch abgeschlagen auf Platz 270 von 311, 2020 gab es eine deutliche Verbesserung auf Platz 139 von 415 Kommunen. Im Rhein-Sieg-Kreis konnte die Gemeinde den 2020 erreichten 4. Platz hinter dem Bundeszweiten und NRW-Sieger Meckenheim (2,6), Lohmar (3,4) und Bad Honnef (3,6) halten. Damit liegt Wachtberg leicht über dem Bundes- und Landesdurchschnitt.

Wichtig ist vor allem der praktische Nutzen der Aktion: Die lebensnahen Rückmeldungen, nützlichen Hinweise und Bewertungen der Bürgerinnen und Bürger aus dem ADFC-Fahrradklima-Test können gezielt für Verbesserungen im Radverkehr genutzt werden. Und die Ergebnisse helfen auch, die Erfolge der Radverkehrsförderung vor Ort zu evaluieren.

Die größten Schwächen in Wachtberg werden in den Bereichen "Stellenwert des Radverkehrs" und "Komfort des Radverkehrs" gesehen. So werden die Wegeoberfläche, die Reinigung und der Winterdienst, die Falschparkerkontrollen und die Umleitungspraxis sowie die Ampelschaltungen für den Radverkehr jeweils nur knapp mit ausreichend bewertet. Ein besonders großer Schwachpunkt bleibt wie fast überall das Radfahren im Mischverkehr mit dem Kfz-Verkehr (Note 4,5). Besser als befriedigend bewerteten die Befragten nur die Wegweisung, glatt befriedigend den „Spaß am Radfahren“, wenig Fahrraddiebstahl und Konflikte mit Fußgängern sowie die Zugänglichkeit öffentlicher Fahrräder.

Das Fazit aus Sicht des ADFC-Sprechers Andreas Stümer: „Der positive Trend seit 2020 in der Bewertung der Radinfrastruktur durch die Wachtberger Bürgerinnen und Bürger konnte auch 2022 gehalten werden und im Detail sind weitere Verbesserungen erkennbar Es zeigt sich, dass gute Absichten honoriert werden, dass die Bürgerinnen und Bürger nun aber auch die Umsetzung der angekündigten Planungen erwarten. Und bei einer Gesamtnote von 4 plus ist noch deutlich Luft nach oben".

Eine ausführlichere Analyse und Einschätzung findet sich hier.


https://wachtberg.adfc.de/artikel/der-radklimatest-2022-ergebnisse-und-einschaetzungen-aus-sicht-des-adfc

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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