Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club Ortsgruppe Wachtberg

ADFC beantragt erste Fahrradstraße in Wachtberg

Der ADFC in Wachtberg hat Anfang Oktober beantragt, durch Beschluss des Gemeinderates die Austraße und Mehlemer Straße in Niederbachem als eine Fahrradstraße auszuweisen. Andere Fahrzeuge wie Autos sollen aber weiterhin erlaubt bleiben.

Das Schaubild zeigt den geplanten Verlauf von zwei Fahrradstrassen in Wachtberg-Niderbachem
Verlauf der beantragten Fahrradstraßen in Niederbachem © ADFC Wachtberg

Fahrradclub stellt Bürgerantrag für Umwidmung von Austraße und Mehlemer Straße in Niederbachem zu Fahrradstraße

Der ADFC in Wachtberg hat Anfang Oktober gemäß der Gemeindesatzung beantragt, durch Beschluss des Gemeinderates die Austraße und Mehlemer Straße in Niederbachem als eine Fahrradstraße auszuweisen. Der Bereich umfasst eine Länge von 1,8 km und ist im beigefügten Schaubild dargestellt. Andere Fahrzeuge wie Autos sollen aber weiterhin erlaubt bleiben.

Auf Fahrradstraßen sind Autos praktisch nur "zu Gast". Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, PKW oder Motorräder dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden und auch nicht drängeln; Fahrzeuge aus den Nebenstraßen sollten wartepflichtig sein und es gilt generell Tempo 30. Autofahrer müssen sich dem Radverkehr anpassen und nicht umgekehrt.

Wachtberg will und muss klimaneutral werden. Ein Baustein dazu ist die Verkehrswende. Dabei muss unter anderem der Fahrradanteil von aktuell knapp 10 Prozent bis 2030 auf 25 Prozent erhöht werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einsparungen an CO2-Emissionen zu erreichen. Dies wird nur gelingen, wenn die Fahrradinfrastruktur im genannten Zeitraum stark verbessert wird. Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist dabei ein wichtiger Baustein. Während deren Zahl in Bonn ständig wächst, meldet Wachtberg hier noch Fehlanzeige.

Fahrradstraßen bündeln und beschleunigen den Radverkehr und machen ihn komfortabel – und das alles bei einer sehr hohen Verkehrssicherheit. Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer belegen, dass es auf Fahrradstraßen zu weniger schweren Unfällen kommt. Dies ist besonders wichtig, wenn die betreffenden Straßen auch als Schulwege genutzt werden, was für die beiden genannten Straßen in hohem Maße zutrifft. All diese Verbesserungen motivieren dazu, das Fahrrad für Berufs- und Schulwege häufiger als das Auto zu nutzen und damit einen Beitrag zur Verringerung der CO2-Emissionen zu leisten.

Austraße und Mehlemer Straße sind zentrale Elemente der Radverbindung von Berkum, Werthhoven, Züllighoven, Kürrighoven und teilweise Gimmersdorf nach Mehlem und weiter nach Bad Godesberg und Bonn. Vor allem Berufspendler und Schülerinnen der weiterführenden Schulen, aber auch Freizeitradler aus dem Bonner Raum nutzen diese Strecke vermehrt. Seitens des ADFC Bad Godesberg werden aktuell Anstrengungen unternommen, von der Gemeindegrenze Wachtberg bis zum Rhein ebenfalls eine Ausweisung als Fahrradstraße zu erreichen. Die zukünftigen Fahrradstraßen haben daher eine hohe Bedeutung für den Ausbau des Radnetzes in Wachtberg.

Schon jetzt darf auf der Strecke nur 30 km/h gefahren werden. Es kommt jedoch leider regelmäßig zu verkehrswidrigen Verhalten von Fahrzeuglenkern. Radfahrende werden häufig von Kraftfahrzeugen mit unzulässig überhöhten Geschwindigkeiten überholt. Dabei wird regelmäßig der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m unterschritten. Anwohner mit Kindern haben bereits privat entsprechende Schilder aufgestellt, um auf die Tempo-30-Regelung hinzuweisen. Der Sportplatz an der Austraße und Kindergärten, Schule und Kirche an der Mehlemer Straße sind weitere neuralgische Punkte, die mit der Ausweisung einer Fahrradstraße entschärft werden könnten.

Bei Begegnungsverkehr mit Fahrzeugen wird häufig die gebotene Wartepflicht nicht eingehalten, so dass Radfahrende unter Missachtung des Mindestabstandes in stark gefährdender Weise passiert werden. Vor allem bei Sportereignissen wird durch Parken im Parkverbot die Fahrbahn zusätzlich eingeschränkt.

Durch die Ausweisung als Fahrradstraße wird dieser Bereich auch im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts Niederbachem aufgewertet. Laut nationalem Radverkehrsplan können „… Fahrradstraßen auch im Zusammenhang mit einem städtebaulichen Verkehrskonzept und einer städtebaulichen Entwicklung eingerichtet werden…(§ 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO), …um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen.“ Besonders anbieten würde sich eine solche Umwandlung im Anschluss an die Fertigstellung der Baumaßnahme Mehlemer Straße im Bereich der Kirche und der Kindergärten.

Mit einer Ausweisung von Austraße und Mehlemer Straße wird die Gemeinde ihrer Verantwortung und ihrem Anspruch gerecht, bis 2035 klimaneutral werden zu wollen. Die Fahrradstraße stärkt die Rechte der Radfahrenden und sollte dann letztlich zu mehr Rücksicht des KFZ-Verkehrs führen, um so auch die zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgänger, darunter vor allem Kinder zu schützen.


https://wachtberg.adfc.de/neuigkeit/adfc-beantragt-erste-fahrradstrasse-in-wachtberg

Bleiben Sie in Kontakt