Auf dem Weg zur Fahrradstraße - Berkumer Weg wird für den Autoverkehr gesperrt

Radfahrende in Wachtberg freuten sich im Dezember über ein schönes Weihnachtsgeschenk: Der Berkumer Weg zwischen Berkum und Gimmersdorf wurde, wie von der Politik beschlossen, für den Autoverkehr gesperrt.

Das Bild zeigt die Sperrung des Berkumer Weges mit Sperrgittern. Das Verkehrsschild Durchfahrt verboten muss korrigiert werden, da Fuss- und Radverkehr frei sind.
Berkumer Weg für Autoverkehr gesperrt - Beschilderung wird korrigiert © ADFC Wachtberg

Radfahrende in Wachtberg freuten sich im Dezember über ein schönes Weihnachtsgeschenk: Der Berkumer Weg zwischen Berkum und Gimmersdorf wurde, wie von der Politik beschlossen, nach dem Fahrplanwechsel (die Linie 856 fährt jetzt über die Umgehungsstraße nach Gimmersdorf) für den motorisierten Individualverkehr geschlossen. Was ist der Hintergrund?

Durch die im Jahr 2019 eröffnete, 1,5 km lange Ortsumgehung von Gimmersdorf ist nach über 40 Jahren Wartezeit die alte Kreisstraße 14 durch den winkligen und engen Ortskern von Gimmersdorf und weiter über den Berkumer Weg ersetzt worden. Damit erspart man den an den Gimmersdorfer Straßen wohnenden Familien Dauerlärm, Abgase und Gefährdungen und dem Autoverkehr die stauanfällige Ortsdurchfahrt sowohl aus Lannesdorf als auch aus Niederbachem Richtung Meckenheim und Autobahnanschluss Merl, ebenso auf der Verbindung Ließem-Berkum. Teil der Planung - wie etwa im "DIEK" (Dorfinnenentwicklungskonzept für Gimmersdorf) nachzulesen ist - war dabei von Anfang an die Sperrung von 700m des Berkumer Wegs für den Kfz-Verkehr und die Umwidmung in eine Fahrradstraße.

Der Berkumer Weg war bisher durch seine Enge und oft kritischen Überholvorgänge von Autos und Bussen für den Radverkehr nur sehr eingeschränkt benutzbar - vor allem für Ältere, Familien, Kinder und erst recht für alle, die zu Fuß unterwegs waren. Jetzt eröffnet die Sperrung durchgehende Radverbindungen von Berkum nach Ließem, zum Heiderhof und über Pech nach Bad Godesberg.

Dass es zwischen der Fertigstellung der Umgehungsstraße und der Sperrung des Berkumer Wegs für den Kfz-Verkehr so lange gedauert hat, lag vor allem am Busverkehr, der bis Mitte Dezember über den Stumpebergweg vor der Berkumer Schule verlief. Dort und im Nadelöhr Oberdorfstraße hatten sich chaotische und gefährliche Zustände eingeschlichen, vor allem durch sich kreuzenden Busverkehr und Elterntaxis bei Schulbeginn und -ende. Jetzt ist vorgesehen und vom Gemeinderat beschlossen, den Berkumer Weg und den Stumpebergweg in eine Fahrradstraße umzubauen. Geplant ist eine baulich unterstützte Verkehrsberuhigung vor der Schule. Gleichzeitig soll die ab jetzt per Rad und zu Fuß sicher befahr- und begehbare Strecke von Gimmersdorf zur Schule aufgewertet werden, indem darauf voraussichtlich 2024 ein abgetrennter Fußweg angelegt und die Straße mit Baum- und Buschanpflanzungen begrünt wird. Somit wird Berkum mit seinen Bildungs- und Versorgungseinrichtungen von Gimmersdorf, Ließem und Pech endlich auch mit dem Rad und zu Fuß angenehm und sicher erreichbar. In Gegenrichtung entsteht damit auchab Berkum eine gut fahrbare Radverbindung nach Bad Godesberg.

Der ADFC begrüßt diese Entwicklung sehr und freut sich über die ansprechenden Planungen der Gemeinde, die die Lebensqualität für alle Altersklassen in Wachtberg erhöhen und einen Beitrag zur Verkehrswende liefern kann.


https://wachtberg.adfc.de/neuigkeit/auf-dem-weg-zur-fahrradstrasse-berkumer-weg-wird-fuer-den-autoverkehr-gesperrt

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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