Gefährliche Querung von Landstraßen – ein weit bekanntes Phänomen
Viele Radlerinnen und Wanderer aus Wachtberg, Meckenheim oder Bonn kennen das Problem. Man geht oder fährt von Adendorf durch den Wald Richtung Villiprott und will am Parkplatz „An den drei Steinen“ die Landstraße L158 überqueren. Doch wie...
Viele Radlerinnen und Wanderer aus Wachtberg, Meckenheim oder Bonn kennen das Problem. Man geht oder fährt von Adendorf durch den Wald Richtung Villiprott und will am Parkplatz „An den drei Steinen“ die Landstraße L158 überqueren. Doch die wie an einer Schnur aufgereihte und mit hoher Geschwindigkeit fahrende Autoschlange reißt nicht ab, und erst nach langem Warten traut man sich im Spurt über die Straße.
Kein Einzelfall, sondern gefährliche Praxis
Ein besonders krasser Einzelfall? Keineswegs, wie allein die beiden Fotos in diesem Beitrag zeigen. Ein Bild zeigt die besagte Querung an der L158 in Wachtberg, das andere die Kalkumer Schlossallee (L422) im Stadtgebiet von Düsseldorf. Wer genau hinsieht, bemerkt auf den Fotos die kleinen Unterschiede, die nicht mit der Jahreszeit zu erklären sind, und kann die Bilder richtig zuordnen.
Hier wie dort kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen beim Versuch, die Landstraße zu überqueren. In beiden Fällen fordern Fußgängerinnen und Radfahrer eine Entschärfung der Situation, um lange Wartezeiten am Straßenrand zu vermeiden und ein sicheres Überqueren zu ermöglichen. Und solche Gefahrenpunkte gibt es viele, nicht nur bei uns im Rhein-Sieg-Kreis.
In Düsseldorf ist die Diskussion längst in den offiziellen Gremien angekommen. Der ADFC Düsseldorf bezeichnet die Strecke seit Jahren als eine der „gefährlichsten auf Düsseldorfer Stadtgebiet“, verbunden mit der Befürchtung, dass es über kurz oder lang zu einem schweren Unfall kommen könnte. Er schlug eine Querungshilfe an den Wanderparkplätzen entlang der Landstraßen vor, zum Beispiel in Form einer Ampel.
Landesregierung zeigt kalte Schulter
Auf eine Anfrage an die Landesregierung im Jahr 2021, wie sie die Vorschläge des ADFC Düsseldorf zur kurzfristigen Gefahrenminimierung für den Fuß- und Radverkehr bewerte, antwortete das Verkehrsministerium unter dem damaligen Minister Wüst:
„Die vom ADFC vorgeschlagenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen wären ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Verkehr, mit der Verbindungsfunktion und der verkehrlichen Bedeutung der Kalkumer Schlossallee [ ... ] nicht vereinbar und werden deshalb nicht weiterverfolgt.“
So weit sind wir hier an der Grenze von Wachtberg zu den Städten Bonn und Meckenheim noch nicht. Und hier ist zum Glück auch noch nicht das passiert, womit man an solchen Stellen früher oder später rechnen muss: Ein tödlicher Unfall beim Versuch, die Straße zu überqueren. In Düsseldorf dagegen kollidierte im Juli des letzten Jahres an dieser Stelle eine Autofahrerin in ihrem PKW mit einem Radfahrer. Er starb noch am selben Tag.
ADFC fordert kurzfristige Maßnahmen
Es muss das Bestreben aller Verantwortlichen sein, dass so etwas hier nicht passiert. Angesprochen sind Verwaltung und Politik in Wachtberg, Bonn und Meckenheim, aber vor allem auch der hier zuständige Landesbetrieb „Straßen.NRW“ und der Rhein-Sieg-Kreis mit seinem Straßenverkehrsamt.
Die Position des ADFC ist klar: Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist an dieser Stelle eine unverantwortliche Regelung. Baulich kann eine Verkehrsinsel als Querungshilfe oder eine Ampel installiert werden. Als Sofortmaßnahme sollte dort eine Tempobeschränkung auf höchstens 60 km/h angeordnet werden. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung ihre proklamierte „Vision Zero“, also einen Verkehr ohne tödliche Unfälle, auch mit konkreten Maßnahmen untermauert. Die Überquerung der L158 „An den drei Steinen“ wäre dafür ein guter Präzedenzfall.