Gefährliche Querung von Landstraßen – ein weit bekanntes Phänomen

Viele Radlerinnen und Wanderer aus Wachtberg, Meckenheim oder Bonn kennen das Problem. Man geht oder fährt von Adendorf durch den Wald Richtung Villiprott und will am Parkplatz „An den drei Steinen“ die Landstraße L158 überqueren. Doch wie...

Das Bild zeigt die gefährlicher Überquerungssituation der Landstraße L 158 aus dem Kottenforst von Adendorf kommend zum Parkplatz Drei Steine, nahe Villiprott
Zwei fast identische Gefahrenstellen - Querung der Kalkumer Schlossallee L422 in Düsseldorf und der L 158 in Wachtberg am Parkplatz drei Steine nahe Villiprott. © ADFC Wachtberg

Viele Radlerinnen und Wanderer aus Wachtberg, Meckenheim oder Bonn kennen das Problem. Man geht oder fährt von Adendorf durch den Wald Richtung Villiprott und will am Parkplatz „An den drei Steinen“ die Landstraße L158 überqueren. Doch die wie an einer Schnur aufgereihte und mit hoher Geschwindigkeit fahrende Autoschlange reißt nicht ab, und erst nach langem Warten traut man sich im Spurt über die Straße.

Kein Einzelfall, sondern gefährliche Praxis


Ein besonders krasser Einzelfall? Keineswegs, wie allein die beiden Fotos in diesem Beitrag zeigen. Ein Bild zeigt die besagte Querung an der L158 in Wachtberg, das andere die Kalkumer Schlossallee (L422) im Stadtgebiet von Düsseldorf. Wer genau hinsieht, bemerkt auf den Fotos die kleinen Unterschiede, die nicht mit der Jahreszeit zu erklären sind, und kann die Bilder richtig zuordnen.

Hier wie dort kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen beim Versuch, die Landstraße zu überqueren. In beiden Fällen fordern Fußgängerinnen und Radfahrer eine Entschärfung der Situation, um lange Wartezeiten am Straßenrand zu vermeiden und ein sicheres Überqueren zu ermöglichen. Und solche Gefahrenpunkte gibt es viele, nicht nur bei uns im Rhein-Sieg-Kreis.

In Düsseldorf ist die Diskussion längst in den offiziellen Gremien angekommen. Der ADFC Düsseldorf bezeichnet die Strecke seit Jahren als eine der „gefährlichsten auf Düsseldorfer Stadtgebiet“, verbunden mit der Befürchtung, dass es über kurz oder lang zu einem schweren Unfall kommen könnte. Er schlug eine Querungshilfe an den Wanderparkplätzen entlang der Landstraßen vor, zum Beispiel in Form einer Ampel.

Landesregierung zeigt kalte Schulter

Auf eine Anfrage an die Landesregierung im Jahr 2021, wie sie die Vorschläge des ADFC Düsseldorf zur kurzfristigen Gefahrenminimierung für den Fuß- und Radverkehr bewerte, antwortete das Verkehrsministerium unter dem damaligen Minister Wüst:

„Die vom ADFC vorgeschlagenen verkehrsbeschränkenden Maßnahmen wären ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Verkehr, mit der Verbindungsfunktion und der verkehrlichen Bedeutung der Kalkumer Schlossallee [ ... ] nicht vereinbar und werden deshalb nicht weiterverfolgt.“

So weit sind wir hier an der Grenze von Wachtberg zu den Städten Bonn und Meckenheim noch nicht. Und hier ist zum Glück auch noch nicht das passiert, womit man an solchen Stellen früher oder später rechnen muss: Ein tödlicher Unfall beim Versuch, die Straße zu überqueren. In Düsseldorf dagegen kollidierte im Juli des letzten Jahres an dieser Stelle eine Autofahrerin in ihrem PKW mit einem Radfahrer. Er starb noch am selben Tag.

ADFC fordert kurzfristige Maßnahmen
 

Es muss das Bestreben aller Verantwortlichen sein, dass so etwas hier nicht passiert. Angesprochen sind Verwaltung und Politik in Wachtberg, Bonn und Meckenheim, aber vor allem auch der hier zuständige Landesbetrieb „Straßen.NRW“ und der Rhein-Sieg-Kreis mit seinem Straßenverkehrsamt.

Die Position des ADFC ist klar: Eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ist an dieser Stelle eine unverantwortliche Regelung. Baulich kann eine Verkehrsinsel als Querungshilfe oder eine Ampel installiert werden. Als Sofortmaßnahme sollte dort eine Tempobeschränkung auf höchstens 60 km/h angeordnet werden. Es ist an der Zeit, dass die Landesregierung ihre proklamierte „Vision Zero“, also einen Verkehr ohne tödliche Unfälle, auch mit konkreten Maßnahmen untermauert. Die Überquerung der L158 „An den drei Steinen“ wäre dafür ein guter Präzedenzfall.


https://wachtberg.adfc.de/neuigkeit/gefaehrliche-querung-von-landstrassen-ein-weit-bekanntes-phaenomen

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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