Novelle des Straßenverkehrsgesetzes im Bundesrat gescheitert

Überraschend und ohne Vorwarnung verweigerte der Bundesrat am 24. November seine Zustimmung zu der bereits im Oktober im Bundestag verabschiedeten Novelle des Straßenverkehrsgesetzes. Was bedeutet das für den Verkehr in Wachtberg und darüber hinaus?

Das Bild zeigt des Gebäude des Bundesrats in Berlin mit dem entsprechenden Schriftzug auf dem Gebäude
Der Bundesrat in Berlin © Pixabay.com/LoboStudioHamburg

Nicht nur der ADFC mit einem Bürgerantrag, sondern auch viele Ortsausschüsse in Wachtberg wünschen sich zum Schutz ihres Umfelds sichere Verkehrswege und unfallvermeidende Verkehrsregelungen. Auch eine aktuelle Bürgerbefragung macht diese Wünsche deutlich: „Mehr Tempo-30-Zonen, mehr Knöllchen für Falschparker, mehr Radwege: Verkehrsthemen beschäftigen die Bürgerinnen und Bürger in Wachtberg besonders. Das zeigen auch die vielen Hinweise, die sie bei der GA-Umfrage Heimat-Check Wachtberg gegeben haben. Viele Teilnehmende wünschen sich mehr Tempokontrollen und Geschwindigkeitsbeschränkungen, vor allem für die Ortsdurchfahrten“ eröffnet der GA seinen Bericht über die Ergebnisse.

Sowohl die Gemeindeverwaltung als auch das für die Verkehrsregelungen in Wachtberg zuständige Straßenverkehrsamt in Siegburg begründen die schleppenden und unbefriedigenden Maßnahmen mit den veralteten und restriktiven Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Folgerichtig haben sich in Deutschland in kurzer Zeit über 1000 Städte, Gemeinden und Landkreise in der Initiative „Lebenswerte Städte und Gemeinden“ organisiert, die sich für eine bürgerfreundliche Novellierung der Straßenverkehrsordnung einsetzt und mehr Kompetenzen für die Entscheidungsträger vor Ort fordert.

Die vom Bundestag bereits im Oktober verabschiedete Novelle des Straßenverkehrsgesetzes ist nicht ganz zufriedenstellend, aber ein Schritt in die richtige Richtung. Überraschend und ohne Vorwarnung verweigerte nun der Bundesrat am 24. November seine Zustimmung, angeführt von Bayern mit der Begründung: „Das Ziel der Sicherheit des Straßenverkehrs darf nicht aufgeweicht werden, weil andere Ziele wie der Klimaschutz hinzukommen“. Daraufhin lehnten die CDU-geführten Landesregierungen das Gesetz ab oder enthielten sich der Stimme, so dass keine Mehrheit für die Verabschiedung zustande kam. Ausschlaggebend dafür war auch die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen - ganz im Gegensatz zu ihren gerne wiederholten und im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Aussagen zu Verkehrswende und Klimaschutz.

Täglich werden Menschen im Straßenverkehr schwer verletzt oder gar getötet, häufig Fußgänger und Radfahrer, die durch die derzeitige Rechtslage nur unzureichend geschützt sind. Die CDU in NRW und Ministerpräsident Wüst müssen sich fragen lassen, ob dies nicht ein denkbar ungeeignetes Feld für spontane Profilierungsversuche ist, nur um ein Regierungsvorhaben zu Fall zu bringen und eigene Macht zu demonstrieren.

Mit der Ablehnung  der Novelle des Straßenverkehrsgesetzes, die jahrelang ausverhandelt wurde und nach den einhelligen Aussagen von Verkehrsforschern und Stadtplanern überfällig ist, stellt man sich nicht nur gegen die Aussagen der Wissenschaft, sondern auch der eigenen Verkehrsminister (diese hatten in der Vorwoche noch einstimmig für eine Annahme gestimmt) sowie von Bürgermeistern, Landräten, Gemeinde-, Stadt und Kreistagsabgeordneten vor Ort, sehr viele davon in der CDU.

Die Begründung, die Erwähnung des Klimaschutzes im Gesetz störe die Sicherheit im Verkehr, ist nicht nachvollziehbar und ignoriert zudem das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Anstrengungen zum Klimaschutz als unzureichend und damit verfassungswidrig bezeichnet hat, insbesondere im Verkehrssektor, der hier mit Abstand am schlechtesten abschneidet.

Eine rasche Korrektur des Bundesratsbeschlusses muss sicherstellen, dass die Handlungsmöglichkeiten für Sicherheit, Gesundheit und Klima im Verkehr vor Ort nicht weiter behindert werden, aber auch die Glaubwürdigkeit der politischen Entscheidungsträger im Land nicht weiter demontiert wird.

Für Wachtberg und den Rhein-Sieg-Kreis ist zu hoffen, dass die bisherigen positiven Signale aus den Ausschüssen realisiert und Anträge für ein lebenswertes Umfeld - auch und gerade in der Verkehrspolitik - mit Nachdruck weiter verfolgt werden.


https://wachtberg.adfc.de/neuigkeit/novelle-des-strassenverkehrsgesetzes-im-bundesrat-gescheitert

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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