Politisches Signal für Tempobeschränkungen in Wachtberg

Am 14. März beriet der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität (AUKM) der Gemeinde Wachtberg über einen Bürgerantrag des ADFC, der die Gemeinde auffordert, die Höchstgeschwindigkeit im Gemeindegebiet auf Tempo 70 zu begrenzen.

Das Bild zeigt einen gefährlichen Überholvorgang auf einer Landstraße zwischen Adendorf und Arzdorf in Wachtberg, an der Straße das Verkehrsschild: Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, daneben das Schild: Gefahr vor Wildwechselm
Tempo 100 und Wildwechsel - keine gute Kombination, ADFC fordert 70km/h als Höchstgeschwindigkeit auf Wachtberger Straßen © ADFC Wachtberg

Wachtberg will und soll klimaneutral werden. Angesichts der Versäumnisse im Verkehrsbereich ist eine Verkehrswende hin zu weniger motorisiertem Individualverkehr dringend erforderlich. Dies kann gelingen, wenn die Sicherheit für Radfahrer und Fußgänger deutlich verbessert wird. Die Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeiten ist dafür ein notwendiger Baustein.

Tempo 70 senkt im Vergleich zu Tempo 100 den Ausstoß von Feinstaub und Mikroplastik, halbiert den Kraftstoffverbrauch und reduziert Verkehrslärm und Unfallrisiken. Da die von Tempo 100 betroffenen Streckenabschnitte im Durchschnitt nur 900 Meter lang sind, verlängert sich die Fahrzeit nur um wenige Sekunden.

Die einfachste Lösung, die zudem viele Schilder einspart, wäre die Festlegung von Tempo 70 als Höchstgeschwindigkeit für das Gemeindegebiet. Die Gemeinde kann aber nur ein politisches Signal setzen und Tempo 70 vorschlagen. Rechtlich entscheidet das Straßenverkehrsamt in Siegburg für jeden Straßenabschnitt einzeln über eine Abweichung von der bundesgesetzlichen Tempo-100-Regelung und ist in der Regel eher „zurückhaltend“ bei der Umsetzung von Tempolimits. So wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen, nach Verkehrsschauen auf den Tempo 100-Strecken der Gemeinde die Begrenzung auf Tempo 70 zu begründen und zu beantragen.

Parallel will man sich politisch für das Recht der Kommunen einsetzen, die Geschwindigkeiten gemäß den städtebaulichen Notwendigkeiten vor Ort selbst festzulegen. Dies würde auch die derzeit schwierige Praxis erleichtern, den vielfältigen Wünschen der Anwohner nach Tempo 30 zu entsprechen. Dieses Ziel verfolgen derzeit auch 560 Städte und Gemeinden, die sich in der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ zusammengeschlossen haben.

Während die Umstellung auf Elektroautos Zeit braucht und bei der derzeitigen Verteilung der Energieträger bei der Stromerzeugung nur bedingt CO2 einspart, wirken Tempolimits sofort. „Der Beschluss des Ausschusses ist daher eine vom ADFC begrüßte angemessene Reaktion im Verkehrsbereich auf das immer kleiner werdende Zeitfenster für Maßnahmen gegen die Klimakatastrophe“ sagt ADFC-Sprecher Andreas Stümer.


https://wachtberg.adfc.de/neuigkeit/politisches-signal-fuer-tempobeschraenkungen-in-wachtberg

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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