Nach Unfall auf K57: Kreis will Tempo 70 anordnen

Der Rhein-Sieg-Kreis will auf Vorschlag des ADFC auf der Kreisstraße 57 durchgehend Tempo 70 anordnen. Das kündigte Landrat Sebastian Schuster als erste Konsequenz nach dem schrecklichen Unfall auf der K57 zwischen Gimmersdorf und Villip an.

Das Bild zeigt ein Gebotsschild Tempo 70 auf der Kreisstraße 57.
Bald durchgängig Tempo 70 auf der K57 zwischen Villip und Gimmersdorf? © ADFC Wachtberg

Wachtberg, 27.07.2023 - Der ADFC begrüßt, dass Landrat Sebastian Schuster jetzt als erste Konsequenz aus dem schrecklichen Unfall die Anordnung eines Tempolimits von 70 km/h auf der Kreisstraße 57 ankündigt. In seiner Antwort auf ein Schreiben des ADFC Bonn/Rhein-Sieg teilt der Landrat mit: „Für die K 57 ist hier – neben einer Modifizierung der Kurvenbeschilderungen – auch eine Harmonisierung der zulässigen Geschwindigkeit auf durchgehend 70 km/h vorgesehen.“ Eine solche Sofortmaßnahme hatte der ADFC Bonn/ Rhein-Sieg in einem Schreiben vom 14. Juli an den Landrat als Leiter der zuständigen Verkehrsbehörde gefordert.

Der Sprecher der ADFC Ortsgruppe Wachtberg, Andreas Stümer begrüßt diese nach Ansicht des ADFC längst überfällige Entscheidung. „Wir appellieren an den Kreis, die angekündigten Maßnahmen zügig umzusetzen.“ Dies entbinde den Kreis aber nicht von der Verpflichtung, alles dafür zu tun, dass an der K57 so bald wie möglich ein ordentlicher Radweg gebaut werden kann, so Stümer.

„Auch wenn hier keine Radroute verläuft, handelt es sich um eine direkte Verbindung zwischen zwei Wachtberger Ortsteilen, für die es derzeit keine Alternativen für den Rad- und Fußverkehr gibt. Mit dem Hinweis auf Grunderwerbsprobleme darf nicht länger auf den Bau der notwendigen Radverkehrsinfrastruktur verzichtet werden“, fordert der ADFC-Sprecher.

Nach Ansicht des ADFC ist es in den meisten Fälle wohl eher einer Frage des Geldes, das die Baulastträger für den notwendigen Grunderwerb in die Hand zu nehmen bereit sind. „Wo es an rechtlichen Voraussetzungen für beschleunigte Planfeststellungen, Bebauungspläne oder Flurbereinigungsverfahren zum Grunderwerb für Radinfrastruktur fehlt, müssen diese vom Gesetzgeber schleunigst geschaffen werden“, so der 2. Vorsitzende des ADFC Bernhard Meier.

Fassungslosigkeit und Trauer waren die ersten Reaktionen des ADFC Bonn/Rhein-Sieg nach dem schrecklichen Verkehrsunfall am 3. Juli, bei dem eine 17-jährigen Radfahrerin tödlich und ihre 16-jährigen Schwester schwer verletzt wurde. Die polizeilichen Ermittlungen zum Unfallhergang sind noch immer nicht abgeschlossen, ein Sachverständiger hat einen technischen Defekt am Fahrzeug der Unfallverursacherin inzwischen ausgeschlossen.

So schrecklich dieser Unfall ist, er kam leider nicht unerwartet. Seit Jahrzehnten ist die K57 in Wachtberg als äußerst gefährlich bekannt. Die Forderung nach einem begleitenden Fuß- und Radweg wurde und wird in nahezu jeder Diskussion über die Situation des Radverkehrs in Wachtberg erhoben. Bereits 2004 gab es im Zusammenhang mit dem Ausbau dieser Straße konkrete Forderungen der Gemeinde Wachtberg und des ADFC nach einem straßenbegleitenden Radweg entlang der Kreisstraße. Nach Aussage des Rhein-Sieg-Kreises konnte der Grunderwerb hierfür mit den Grundstückseigentümern jedoch nicht realisiert werden und der Radweg verschwand aus den Planungen.

                                                                            


https://wachtberg.adfc.de/neuigkeit/toedlicher-unfall-auf-k57-kreis-will-tempo-70-anordnen-1

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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