Das Schaubild zeigt den geplanten Verlauf von zwei Fahrradstrassen in Wachtberg-Niderbachem

Verlauf der beantragten Fahrradstraßen in Niederbachem © ADFC Wachtberg

ADFC beantragt erste Fahrradstraße in Wachtberg

Der ADFC in Wachtberg hat Anfang Oktober beantragt, durch Beschluss des Gemeinderates die Austraße und Mehlemer Straße in Niederbachem als eine Fahrradstraße auszuweisen. Andere Fahrzeuge wie Autos sollen aber erlaubt bleiben.

Der ADFC in Wachtberg hat Anfang Oktober beantragt, durch Beschluss des Gemeinderates die Austraße und Mehlemer Straße in Niederbachem als eine Fahrradstraße auszuweisen. Der Bereich umfasst eine Länge von 1,8 km. Andere Fahrzeuge wie Autos sollen aber weiterhin erlaubt bleiben.

Auf Fahrradstraßen sind Autos praktisch nur "zu Gast". Radfahrende dürfen nebeneinander fahren, PKW oder Motorräder dürfen mit vorgeschriebenem Abstand überholen, den Radverkehr aber weder behindern noch gefährden und auch nicht drängeln; Fahrzeuge aus den Nebenstraßen sollten wartepflichtig sein und es gilt generell Tempo 30. Autofahrer müssen sich dem Radverkehr anpassen und nicht umgekehrt.

Der Bürgerantrag soll mit dazu beitragen, Wachtberg klimaneutral zu machen, die Verkehrssicherheit vor allem für Kinder zu erhöhen und den Verkehr zu beruhigen. Der Fahrradanteil von aktuell knapp 10 Prozent im Land soll laut Fahrradgesetz NRW bis 2030 auf 25 Prozent erhöht werden, um die gesetzlich vorgeschriebenen Einsparungen an CO2-Emissionen zu erreichen. Dies wird nur gelingen, wenn die Fahrradinfrastruktur im genannten Zeitraum stark verbessert wird. Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist dabei ein wichtiger Baustein. Während deren Zahl in Bonn ständig wächst, meldet Wachtberg hier noch Fehlanzeige.

Fahrradstraßen bündeln und erleichtern den Radverkehr – und das alles bei einer sehr hohen Verkehrssicherheit. Untersuchungen der Unfallforschung der Versicherer belegen, dass es auf Fahrradstraßen zu weniger schweren Unfällen kommt. Dies ist besonders wichtig, wenn die betreffenden Straßen auch als Schulwege genutzt werden, was für die beiden genannten Straßen in hohem Maße zutrifft.

Austraße und Mehlemer Straße sind zentrale Elemente der Radverbindung von Berkum, Werthhoven, Züllighoven, Kürrighoven und teilweise Gimmersdorf nach Mehlem und weiter nach Bad Godesberg und Bonn. Vor allem Berufspendler und Schülerinnen der weiterführenden Schulen, aber auch Freizeitradler aus dem Bonner Raum nutzen diese Strecke vermehrt. Seitens des ADFC Bad Godesberg werden aktuell Anstrengungen unternommen, von der Gemeindegrenze Wachtberg bis zum Rhein ebenfalls eine Ausweisung als Fahrradstraße zu erreichen. Die zukünftigen Fahrradstraßen haben daher auch eine hohe Bedeutung für den Ausbau des Radnetzes in Wachtberg.

Schon jetzt darf auf der Strecke nur 30 km/h gefahren werden. Es kommt jedoch leider regelmäßig zu verkehrswidrigen Verhalten von Fahrzeuglenkern. Radfahrende werden häufig von Kraftfahrzeugen mit unzulässig überhöhten Geschwindigkeiten überholt. Dabei wird regelmäßig der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5m unterschritten. Anwohner mit Kindern haben bereits privat entsprechende Schilder aufgestellt, um auf die Tempo-30-Regelung hinzuweisen. Der Sportplatz an der Austraße und Kindergärten, Schule und Kirche an der Mehlemer Straße sind weitere neuralgische Punkte, die mit der Ausweisung einer Fahrradstraße entschärft werden können.

Durch die Ausweisung als Fahrradstraße wird dieser Bereich auch im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts Niederbachem aufgewertet. Laut nationalem Radverkehrsplan können „… Fahrradstraßen auch im Zusammenhang mit einem städtebaulichen Verkehrskonzept und einer städtebaulichen Entwicklung eingerichtet werden…(§ 45 Abs. 1b Nr. 5 StVO), …um Lücken im Radverkehrsnetz zu schließen.“ Besonders anbieten würde sich eine solche Umwandlung im Anschluss an die Fertigstellung der Baumaßnahme Mehlemer Straße im Bereich der Kirche und der Kindergärten.

Die Ausweisung von Austraße und Mehlemer Straße als Fahrradstraße ist ein Baustein, mit dem die Gemeinde ihrer Verantwortung und ihrem Anspruch gerecht werden kann, bis 2035 Klimaneutralität zu erreichen. Die Fahrradstraße stärkt die Rechte der Radfahrenden und sollte dann letztlich zu mehr Rücksichtnahme des KFZ-Verkehrs führen, um so auch die zahlreichen Fußgängerinnen und Fußgänger, darunter vor allem Kinder zu schützen.


https://wachtberg.adfc.de/pressemitteilung/adfc-beantragt-erste-fahrradstrasse-in-wachtberg-1

Häufige Fragen von Alltagsfahrern

  • Was macht der ADFC?

    Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist mit bundesweit mehr als 190.000 Mitgliedern, die größte Interessenvertretung der Radfahrerinnen und Radfahrer in Deutschland und weltweit. Politisch engagiert sich der ADFC auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene für die konsequente Förderung des Radverkehrs. Er berät in allen Fragen rund ums Fahrrad: Recht, Technik, Tourismus.

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  • Was bringt mir eine ADFC-Mitgliedschaft?

    Radfahren muss sicherer und komfortabler werden. Wir nehmen dafür – auch Dank Ihrer Mitgliedschaft – nicht nur Einfluß auf Bundestagsabgeordnete, sondern setzen uns auf Landes- und Kommunalebene für die Interessen von Radfahrern ein. Für Sie hat die ADFC Mitgliedskarte aber nicht nur den Vorteil, dass wir uns für einen sicheren und komfortablen Radverkehr einsetzen: Sie können egal, wo Sie mit Ihrem Fahrrad unterwegs sind, deutschlandweit auf die AFDC-Pannenhilfe zählen. Außerdem erhalten Sie mit unserem zweimonatlich erscheinenden ADFC-Magazin Information rund um alles, was Sie als Radfahrer politisch, technisch und im Alltag bewegt. Zählen können ADFC-Mitglieder außerdem auf besonders vorteilhafte Sonderkonditionen, die wir mit Mietrad- und Carsharing-Anbietern sowie Versicherern und Ökostrom-Anbietern ausgehandelt haben. Sie sind noch kein Mitglied?

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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  • Was ist der Unterschied zwischen Pedelecs und E-Bikes?

    Das Angebot an Elektrofahrrädern teilt sich in unterschiedliche Kategorien auf: Es gibt Pedelecs, schnelle Pedelecs und E-Bikes. Pedelecs sind Fahrräder, die durch einen Elektromotor bis 25 km/h unterstützt werden, wenn der Fahrer in die Pedale tritt. Bei Geschwindigkeiten über 25 km/h regelt der Motor runter. Das schnelle Pedelec unterstützt Fahrende beim Treten bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Damit gilt das S-Pedelec als Kleinkraftrad und für die Benutzung sind ein Versicherungskennzeichen, eine Betriebserlaubnis und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM sowie das Tragen eines Helms vorgeschrieben. Ein E-Bike hingegen ist ein Elektro-Mofa, das Radfahrende bis 25 km/h unterstützt, auch wenn diese nicht in die Pedale treten. Für E-Bikes gibt es keine Helmpflicht, aber Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und mindestens ein Mofa-Führerschein sind notwendig. E-Bikes spielen am Markt keine große Rolle. Dennoch wird der Begriff E-Bike oft benutzt, obwohl eigentlich Pedelecs gemeint sind – rein rechtlich gibt es große Unterschiede zwischen Pedelecs und E-Bikes.

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  • Gibt es vom ADFC empfohlene Radtouren für meine Reiseplanung?

    Wir können die Frage eindeutig bejahen, wobei wir Ihnen die Auswahl dennoch nicht leicht machen: Der ADFC-Radurlaubsplaner „Deutschland per Rad entdecken“ stellt Ihnen mehr als 165 ausgewählte Radrouten in Deutschland vor. Zusätzlich vergibt der ADFC Sterne für Radrouten. Ähnlich wie bei Hotels sind bis zu fünf Sterne für eine ausgezeichnete Qualität möglich. Durch die Sterne erkennen Sie auf einen Blick mit welcher Güte Sie bei den ADFC-Qualitätsradrouten rechnen können.

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